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Schwangerschaftsbetreuung mit Hebamme
6 min
Eine Schwangere hat in Deutschland das Recht zur Mitbetreuung durch eine Hebamme - und die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt das. Dabei gilt es jedoch, einige Besonderheiten zu beachten, damit Sie nicht in den Verdacht des Abrechnungsbetruges geraten - und im Zweifel auch keine Verantwortung für mögliche Fehler der Hebamme übernehmen müssen.
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