EBM - 01770 und Konfliktgravidität
Auf vielen Seminaren hören Sie, daß man eine Patientin mindestens zweimal gesehen haben muss, bevor man die Ziffer 01770 abrechnen darf. Auch manche KVen veröffentlichen das so. Nach meiner festen Überzeugung ist das nicht richtig! Wenn eine Patientin sich nach dem ersten Besuch, bei dem natürlich die Betreuung in der Schwangerschaft abgerechnet wird, bei einem zweiten Besuch für einen Abbruch entscheidet, kann die 01770 trotzdem abgerechnet werden. Warum, erfahren Sie in diesem Video.
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