Fälle vor Gericht

Seit über 20 Jahren bin ich als Gutachter für verschiedene Gerichte tätig. Meist werde ich bei „Behandlungsfehlervorwürfen“ beauftragt - und lerne selbst viel bei der akribischen Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen. Profitieren Sie von diesem Wissen und vermeiden Sie die Umstände, die Kolleginnen und Kollegen als Beklagte vor Gericht gebracht haben.

Das zu spät erkannte Mamma-Ca

Ein Knoten in der Brust wird getastet, die Patientin kommt in die Praxis und die Diagnostik wird durchgeführt. Mündlich wird der Patientin mitgeteilt, daß es sich wahrscheinlich um einen gutartigen Befund handelt. Im schriftlichen Befund wird eine Kontrolluntersuchung nach 3 Monaten empfohlen - die allerdings nicht durchgeführt wird. Nach fast 1 Jahr ist es dann ein fortgeschrittenes Mamma-Ca. Mehr Hintergründe erfahren Sie in dem Video.

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Das zu spät operierte Endometrium-Ca

Eine Patientin kommt wegen einer Postmenopausenblutung in die Praxis und wird lege artis behandelt. Bei der HSK und Abrasio wird in der Histo ein Endometrium-Ca festgestellt und der Befund wird vom Operateur an die Praxis gefaxt. Dort ist er angeblich nicht angekommen und erst ca. 1,5 Jahre nach der Histo geht die Patientin wieder wegen einer erneuten Blutung in die Praxis. Die weiteren Besonderheiten dieses Falles erfahren Sie in dem Video.

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SSV (fast) nur durch Hebamme

Eine Schwangere entscheidet sich, die Vorsorge nur durch die Hebamme machen zu lassen. Und es kommt zur Katastrophe …! Vermeintlich alles richtig gemacht mit Aufklärung, Zeugen und Unterschrift landet die Kollegin als Beklagte trotzdem vor Gericht. Hier erfahren Sie, welcher Vorwurf erhoben wird und wie Sie noch besser reagieren können.

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