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Keine eGK - und dann?

6 min
Eine Patientin kommt zum ersten Mal in diesem Quartal und hat ihre elektronische Gesundheitskarte vergessen / verlegt / noch nicht ausgestellt bekommen. Dann haben Sie das Recht, die notwendige Diagnostik und Therapie nach GOÄ privat abzurechnen. Es gibt jedoch gesetzliche Bestimmungen, in denen geregelt ist, wann das privat gezahlte Geld wieder zurückerstattet werden muss. In diesem Video erfahren Sie, wann das der Fall ist.
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Ich kann nur allen Kolleg*innen empfehlen, sich von Herrn Dr. Schulze coachen zu lassen. Die Investition lohnt sich schon nach 1-2 Quartalen unglaublich.
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