
Ausfallhonorar - Die nicht kommende Patientin
Ein zunehmendes Problem: Eine Patientin kommt nicht zum vereinbarten Termin und Sie ärgern sich darüber. Die Forderung nach einem Ausfallhonorar ist keine rechtliche Grauzone, sondern nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch eine berechtigte Forderung. Und auch höchstrichterlich abgesegnet. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Forderung durchsetzen können.
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